Liebe Mitglieder,
ab sofort gelten auch bei uns die Landesvorgaben von 2G im organisierten Sportbetrieb, konkret die 15. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt. Diese sieht vor, dass nur noch geimpfte oder genesene Personen am Training teilnehmen dürfen. Im Gebäude muss zudem bis zum Platz in der Halle eine FFP2-Maske getragen werden.
Nachzulesen hier: https://coronavirus.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/Geteilte_Ordner/Corona_Verordnungen/Dokumente/15_SARS_CoV_2_EindV_Urschrift_Notverkuendung.pdf
Wir hoffen auf euer Verständnis.
Oss!
Der Vorstand
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